Rechtsgültigkeit der E-Signatur · Amerika
Ist die elektronische Signatur in Mexiko rechtsgültig?
Ja. Handelsgeschäfte können elektronisch vereinbart und unterzeichnet werden; das Handelsgesetzbuch (Código de Comercio) verleiht elektronischen Signaturen Rechtswirkung und stellt eine fortgeschrittene elektronische Signatur (firma electrónica avanzada) einer handschriftlichen Unterschrift gleich. Für gewöhnliche private Dienstleistungsverträge ist keine bestimmte Form vorgeschrieben.
Die Rechtslage
- Código de Comercio, Titel II (Art. 89–114) zum elektronischen Handel und zu elektronischen Signaturen
- Código Civil Federal, Art. 1834 bis – auf elektronischem Wege erklärte Einwilligung
- Ley de Firma Electrónica Avanzada (2012) – Verkehr mit Behörden
Was weiterhin Schriftform, einen Notar oder eine qualifizierte Signatur erfordert
- Rechtsakte, die vor einem Notar vorgenommen werden müssen (z. B. Grundstücksübertragungen, bestimmte gesellschaftsrechtliche Akte)
- Testamente
- Familienrechtliche Akte und Personenstandsakte
Wo Clinch einzuordnen ist
Clinch ist für alltägliche Geschäftsvereinbarungen gemacht – Freelancer- und Agenturverträge, Leistungsbeschreibungen, Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA), Angebote und Dienstleistungsverträge –, die in Mexiko keiner besonderen Form bedürfen. Jede Signatur wird mit der ausdrücklichen Einwilligung des Unterzeichners erfasst, und das unterzeichnete PDF enthält einen Prüfpfad (Name, E-Mail-Adresse, Zeitstempel jedes Ereignisses, gehashte IP-Adresse) sowie einen SHA-256-Fingerabdruck des exakten Dokuments, sodass jeder überprüfen kann, dass es nach der Unterzeichnung nicht verändert wurde.
Es handelt sich um eine einfache, nicht um eine qualifizierte elektronische Signatur: Für die oben genannten Dokumente ist die gesetzlich vorgeschriebene Form einzuhalten.
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