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Klausel zu Materialien Dritter für Freelancer

Eine Klausel zu Stockfotos, Schriften, Plugins und Open-Source-Code in Kundenprojekten: Lizenzierung und Kostentragung.

Klausel zu Materialien Dritter: kopieren und anpassen

Die Liefergegenstände können Materialien Dritter enthalten, etwa Stockbilder, Schriften, Plugins oder Open-Source-Software. Diese unterliegen weiterhin ihren eigenen Lizenzen, die der Auftragnehmer benennt. Die Lizenzgebühren trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer haftet nicht für eine Nutzung von Materialien Dritter durch den Auftraggeber, die über deren Lizenzbedingungen hinausgeht.

Wann du sie einsetzt

Immer dann, wenn deine Arbeit Stockmaterial, Schriften, Plugins, Vorlagen oder Bibliotheken enthält, die du nicht selbst erstellt hast.

Varianten nach Branche

Webentwickler

Premium-Plugins und -Themes werden über das Konto des Auftraggebers erworben, sodass Lizenzen und Updates beim Auftraggeber verbleiben.

Vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte

Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die Rechte an sämtlichen von ihm bereitgestellten Inhalten verfügt, und stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen frei, die sich daraus ergeben.

Häufig gestellte Fragen

Wem gehören Stockfotos, die in einem Kundenprojekt verwendet werden?

Niemandem im Projekt: Die Stockagentur lizenziert sie. Die Lizenz muss zur Nutzung durch den Auftraggeber passen.

Wer sollte Schriften und Plugins kaufen?

Idealerweise der Auftraggeber, im eigenen Namen, damit Lizenzen und Verlängerungen bei ihm bleiben.

Nimm diese Klausel in einen Vertrag auf, den dein Auftraggeber noch heute unterschreibt.

Clinch erstellt den vollständigen Vertrag per KI aus einer Vorlage, dein Auftraggeber unterschreibt ohne Konto auf dem Smartphone, und die Anzahlung wird im Moment der Unterschrift angefordert.

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Verwandte Klauseln

Diese Klauseln sind allgemeine Vorlagen und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage unterscheidet sich je nach Land und Bundesstaat; lass deinen Vertrag bei hochwertigen oder ungewöhnlichen Geschäften von einem Anwalt prüfen.

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